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Entsorgungsgebühren

Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019 sind Unternehmen, die Serviceverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen. 

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Letztvertreiber befüllt werden um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen und die beim privaten Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen. (Tüten, Taschen, Beutel, Rezepthüllen…) Die Entsorgungsgebühren ergeben sich hierbei aus dem Material und aus den Gewichten der Serviceverpackungen.

Die Beteiligung am Dualen System erfolgt mit dem Erwerb entsprechender Lizenzen und der Registrierung bei der ZSVR (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister).

Die Wolf Präsente GmbH hat sich bei der ZSVR registriert.

Unser Service für Sie: 

Sollten Sie Ihre Verpackungsmaterialien über uns lizenzieren wollen - so lassen Sie uns dies bitte wissen. Eine entsprechende Info können wir auch gerne in Ihrem Kundenkonto hinterlegen. Diese Entsorgungsgebühren für Serviceverpackungen werden für Sie zum Nachweis gegenüber dem Gesetzgeber auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

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